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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1985 - 2 A 64/84   

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https://dejure.org/1985,3683
OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1985 - 2 A 64/84 (https://dejure.org/1985,3683)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.1985 - 2 A 64/84 (https://dejure.org/1985,3683)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 2 A 64/84 (https://dejure.org/1985,3683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRG § 38 Abs. 1 S. 1; HessSchG § 24 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Habilitation; Nichthabilitiert; Fachbereich; Beratung; Bewertung; Mitwirkung

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 1089
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1985 - 2 A 64/84
    ... Dieser beherrschende Einfluß der Professoren und sonst Habilitierten auf die Entscheidungsfindung (vgl. BVerfGE 55, 37 [63]) des Fachbereichsrats im Habilitationsverfahren ist durch den Bewertungsvorbehalt für Prüfungsleistungen in § 24 Abs. 4 HSchG sichergestellt.
  • BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71

    Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1985 - 2 A 64/84
    ... Das Gebot der hinreichenden Prüferqualifikation .., welches das BVerwG aus der Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG abgeleitet und mit Verfassungsrang ausgestattet hat (vgl. BVerwGE 45, 39 [48]), begreift sich als eine Ausnahme von der Mitwirkung aller Angehörigen des Fachbereichsrats in dessen Angelegenheiten, indem [hier] § 24 Abs. 4 HSchG [Hochschulgesetz] für die Bewertung von Prüfungsleistungen im Habilitationsverfahren die stimmberechtigte Mitwirkung solcher Mitglieder des Fachbereichsrats ausschließt, die nicht Professoren oder Habilitierte sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2001 - 2 A 11697/00
    Eine andere rechtliche Sicht der Dinge ergibt sich auch nicht aus dem von den Beteiligten unterschiedlich gedeuteten Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 2 A 64/84 - AS 19, 245 ff. Das dort auf Seite 247 unter Bezugnahme auf BVerwGE 45, 39 niedergelegte Obiter dictum: "Ebenso wenig kann die Beteiligungsfähigkeit von Fachbereichen in Rechtsstreitigkeiten um ihre Auflösung zweifelhaft sein" ist vielmehr in dem Sinne zu verstehen, dass es im Fall der Existenzbedrohung für die Zuerkennung von Beteiligungsfähigkeit einerlei ist, ob die abzuwendende Gefahr von außen kommt oder ob sie in der Körperschaft selbst gründet.
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